... immer für sie da.

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Der Tod ist das Tor zum Licht
am Ende eines mühsam
gewordenen Lebens.

 

FRANZ VON ASSISI

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die in Deutschland traditionell bekannte und klassische Bestattungsform. Die Bestattung erfolgt in einem Sarg, der in der Erde beigesetzt wird. Hierbei besteht die Möglichkeit die Grabstätte in Form eines Reihen- oder Wahlgrabes auf dem Friedhof auszuwählen. Die Unterschiede liegen dabei im Preis, in der jeweiligen „Liegedauer“ sowie der Entscheidung ob mehrere Familienmitglieder in der gleichen Grabstätte beigesetzt werden sollen.

Reihengrab

Reihengräber werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren zugeteilt. Es kann normalerweise nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Ruhezeitverlängerung ist in der Regel nicht möglich.

Wahlgrab

Wahlgräber sind Grabstätten an denen ein Nutzungsrecht verliehen wird, auf Antrag für die Dauer von 30 Jahren. Wahlgräber unterliegen keiner so strengen Ruhezeitregelung und so können mehrere Verstorbene zeitlich versetzt darin beigesetzt oder auch Urnen darin bestattet werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist auf Antrag für mind. fünf Jahre und längstens für 30 Jahre möglich. Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein.

 

Die Bedingungen für die einzelnen Grabstätten sind abhängig vom jeweiligen Grabstättenträger und der Friedhofsordnung. Wir verweisen daher an dieser Stelle auch auf die Friedhofs- und Gebührenordnung, die wir Ihnen natürlich gerne jederzeit erläutern.


Nach etwa einem Jahr kann ein Grabstein auf ein Erdgrab gesetzt werden. Nach diesem Zeitpunkt ist der senkt sich das Grab in der Regel nicht mehr.