... immer für sie da.

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Mitgliedschaft

Wir sind Mitglied im DIB – Deutsches Institut für Bestattungskultur.

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Bestattungsvertrag und -versicherungen

Eine Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten macht immer Sinn. Sie selbst legen damit den würdevollen Rahmen Ihrer eigenen Bestattung nach Ihren Wünschen fest. Zudem regeln Sie mit einem Vertrag/Versicherung die finanzielle Abwicklung und verhindern den Zugriff Dritter auf den für die Bestattung vorgesehenen Betrag.

Treuhandvertrag

In Zusammenarbeit zwischen der Volksbank Mittelhessen eG und dem Deutschen Institut für Bestattungskultur (DIB) GmbH ist es uns gelungen, ein Treuhandsammelkonto zu äußerst attraktiven Konditionen einzurichten. Der Vorteil dieser Variante ist, dass der Kunde grundsätzlich jederzeit wieder auf sein eingezahltes Geld zurückgreifen kann.

 

  • Der Kunde schließt mit dem Bestatter seines Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Einzelheiten der von ihm gewünschten Bestattung aufgeführt sind. Dieser Vertrag kann auch Regelungen über den Kauf einer Grabstätte und die langfristige Grabpflege enthalten.
     

  • Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließt der Kunde über den Bestatter mit dem DIB einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab, und zahlt den vereinbarten Betrag auf ein Treuhandkonto des DIB ein. Dies kann auch in Ratenzahlung geschehen.
     

  • Nach Eingang des vereinbarten Betrages wird diese Summe treuhänderisch für den Kunden mündelsicher bei einem deutschen Kreditinstitut angelegt. Hierüber erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung von Seiten des Kreditinstituts.
     

  • Im Todesfall rechnen wir das Treuhandvermögen des Kunden, einschließlich der mittlerweile aufgelaufenen Zinsen, mit dem von ihm beauftragten Bestattungsinstitut ab.
     

  • Der Kunde kann den Treuhandvertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen; die Auszahlung erfolgt dann auf ein von ihm angegebenes Konto.
     

  • Eine Kündigung des Treuhandvertrages mit dem DIB durch den Kunden setzt eine gleichzeitige Kündigung seines Bestattungsvorsorgevertrages mit dem Bestatter seines Vertrauens voraus.


(Quelle: Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH (DIB))
 

Sterbegeldversicherung

Als weitere Möglichkeit der Absicherung Ihrer Bestattungskosten steht Ihnen der Abschluss einer Sterbegeldversicherung offen. Auch hier schließen Sie zunächst mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, indem Sie alle Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Bestattung festlegen.

 

  • Über Ihren Bestatter schließen Sie mit dem Versicherungspartner ALLWEST eine Sterbegeldversicherung ab. Unwiderruflich bezugsberechtigt ist das Deutsche Institut für Bestattungskultur GmbH (DIB), das sich in einem Treuhandvertrag mit dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen verpflichtet, im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an das betreffende Bestattungsunternehmen auszuzahlen.
     

  • Es besteht die Möglichkeit einer monatlichen Zahlung oder einer Einmalzahlung in die Versicherung. 
Die monatliche Variante kann im Alter zwischen 18 bis 74 Jahren abgeschlossen werden, wobei Sie bis zum vollendeten 60. Lebensjahr als Endalter für die Beitragszahlung 65 Jahre wählen können. Alternativ dazu ist auch 85 Jahre als Endalter möglich. Die Einmalzahlung ist im Alter zwischen 18 bis 84 Jahren möglich, wobei sich die jeweiligen Beiträge nach dem Eintrittsalter und der vereinbarten Versicherungssumme bemessen.
     

  • Die Versicherungssumme wird beim Tod des Versicherten fällig. Bei Unfalltod wird sofort die volle Versicherungssumme ausbezahlt; ansonsten erst nach einer Wartezeit von 24 Monaten. Bei Tod innerhalb dieser Frist erfolgt eine Auszahlung des gezahlten Einmalbetrages zuzüglich einer Überschussbeteiligung.
     

  • Zu der garantierten Versicherungssumme kommen Überschussbeteiligungen hinzu, so dass auch Preissteigerungen bei der von Ihnen gewünschten Bestattung abgedeckt werden können.
     

  • Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht des DIB ist eine andere Verwendung der Versicherungssumme als für die von Ihnen vereinbarte Bestattung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer evtl. Kündigung des Bestattungsvorsorgebetrages durch angehörige bzw. Betreuer, Sozialamt u. ä. 
(Quelle: Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH (DIB))

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Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.